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Kraftrad  
  • Technik:
 

Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW. Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis.

 
         
  • Fahrerlaubnisklassen:
 

A beschränkt, Berechtigung zum Führen leistungsunbeschränkter Krafträder erst nach mind. 2-jährigem Besitz der Klasse A (beschränkt) auf Krafträdern bis 25 kW, nicht mehr als 0,16 kW/kg oder Direkterwerb der Klasse A (unbeschränkt), dann Mindesalter 25 Jahre.

 
         
  • Mindestalter:
 

18 Jahre

 
         
  • Einschluss der Klassen:
 

A1 und M

 
         
  • Ausbildung:
 

theoretisch und praktisch

 
         
  • Fahrerlaubnisprüfung:
 

theoretisch und praktisch

 
         
  • Theoretische Mindestausbildung:
 

bei Ersterteilung - 12 x Grundstoff und 4 x klassenspezifischer Unterricht, bei Erweiterung - 6 x Grundstoff und 4 x klassenspezifischer Unterricht

 
         
  • Praktische Mindestausbildung/ Sonderfahrten:
 

5 x Überland, 4 x Autobahn und 3 x Nachtfahrt, bei Erweiterung von Klasse A1 auf A 3 x Überland, 2 x Autobahn und 1 x Nachtfahrt

 
         
     
Viel Erfolg und Spaß bei der Fahrausbildung wünscht Euer Fahrschulteam!!!   seitenanfang | zurück<<